Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltung

Für die Buchung von “DJ SÖREN” vertreten durch: Sören Stefanowicz, Johann-Sebastian-Bach-Straße 7, 38855 Wernigerode (im folgenden als „AN“ bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der Mobildiscothek beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

§2 Gage

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie enthalten An-und Abfahrt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie den Auf-und Abbau der Anlage. Sollte die Veranstaltung außerhalb von Deutschland stattfinden, wird evtl. ein angemessener Aufpreis berechnet. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA.

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
b) Überweisungen auf ein vom AN genanntes Konto mit Rechnung 14 Tage vor der Veranstaltung

Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

§4 Haftung

Für Personen-und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den AN verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des AN, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern der AN durch Umstände (behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§5 GEMA

Durch den AN werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter ist informiert, dass der AN im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an.

§6 Sonstiges

Allgemeines
1) Künstlerischer Gestaltungsspielraum des DJ

Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Auftritt des DJs dem künstlerischen Selbstverständnis des DJs unterliegt. Der DJ hat vorab mit dem Auftraggeber bevorzugte Genres und Wunschtitel abgesprochen. Diese werden bei der Erbringung berücksichtigt. Die Performance insgesamt ist dem DJ überlassen. Wünsche der Gäste werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch gibt es für den DJ keinerlei Pflicht, andere als die vorab abgesprochenen und zugesagten Titel einzubringen.

2) Stornierung und Unmöglichkeit der Auftragsausführung

2.1) Bei der Stornierung der Buchung fallen folgende Kosten an:

Das Honorar wird auch dann fällig, wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt oder ausfallen lässt.

Der gezahlte Vorschuss wird dann nicht zurückgezahlt. (Ausnahme höhere Gewalt siehe 2.2 !)

Sagt andererseits aber der DJ ab oder ist verhindert, verpflichtet sich dieser einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu stellen oder eine Konventionalstrafe von 300,00 Euro an den Veranstalter zu zahlen.

2.2) Ausfall der Veranstaltung

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wie etwa Unfall, Krankheit, Feuer, Terrorismus oder anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Auftraggebers liegen, nicht durchgeführt werden, verzichtet der DJ auf das im Vertrag vereinbarte Honorar.

2.3) Unmöglichkeit der Auftragsausführung

Der DJ wird den erteilten Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt wie oben vereinbart erbringen. Ist es dem DJ aufgrund höherer Gewalt wie etwa Unfall, Krankheit, Feuer, Terrorismus oder anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle des DJs liegen, nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung eventuell anfallender Mehrkosten auf den DJ. Der DJ wird sich jedoch bemühen, einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu denselben Konditionen zu stellen.

Der Verzicht auf Schadenersatzforderungen gilt auch für den Verlust und / oder Fehlfunktionen der Technik, die nicht durch Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) des DJ entstanden sind (z. B. Diebstahl des Equipment des DJs).

3) Recht auf Veröffentlichung

Es gilt, dass der DJ während der Veranstaltung aufgenommene Videos und Fotos sowie Mitschnitte seiner Leistungen (Audioaufnahmen) für die Vermarktung von „DJ SÖREN“ (Website, Werbung, Printmedien und Social Media) uneingeschränkt verwenden darf.

Foto- und Videoaufnahmen, welche neben den Vertragspartnern weitere Personen erkennbar zeigen, dürfen veröffentlicht werden. Falls dies nicht erwünscht ist, werden die Videos / Bilder wieder entfernt oder die genannten Personen im Nachhinein unkenntlich gemacht.

Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA. Dem VA sind Stil und Art bekannt. Der AN ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsraum stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein 240V / 16A Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt.

§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wernigerode. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem AN und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wernigerode. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem AN und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Wernigerode, 01.01.2020

Haftungsausschluss (Disclaimer)
Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

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